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Schlechtleistung

Veranstaltungsdetails

07-45-23090-2501

Schlechtleistung

23.09.2025 09:00 Uhr

24.09.2025 17:00 Uhr

Bedienstete aus Personalverwaltungen, die mit dieser Thematik befasst sind, Personalratsmitglieder, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertreter

Die Teilnehmenden sollen

- Schlechtleistung und Nichtleistung von Mitarbeitern erkennen und rechtlich einordnen können

- können den beamtenrechtlichen Pflichtverstoß von der arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung unterscheiden sowie

- Ursachen, Konsequenzen und Bekämpfungsmöglichkeiten kennen.

- Der Begriff der "Schlechtleistung" und der "Nichtleistung", Ermittlung der geschuldeten "Leistung"

- Die Bedeutung von Einweisungen, Anordnungen und anderen Vorschriften zur Sicherung von Qualitätsstandards und Abweichungen hiervon

- Vorsatz und Fahrlässigkeit, die Abgrenzung mittlerer Fahrlässigkeit von grober Fahrlässigkeit

- Abmahnung und Verweis, der deutliche "Warnhinweis" im Arbeits - und Beamtenrecht

- Kündigung und Entlassung, die Besonderheit der Disziplinarklage

- Die Haftung im Schadensfall; Kausale Schadensverursachung; die unbeschränkte Haftung im Außenverhältnis; Besonderheit der Grundsätze der Staatshaftung bei hoheitlichem Handeln

- Regress des Dienstherrn, das Risiko der persönlichen Inanspruchnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Handelnden

- Die Bedeutung von Ausschluss- und Verjährungsfristen; Verjährungsbeginn der Ansprüche auf Schadensersatz im Außenverhältnis und Innenverhältnis

Lehr- und Rundgespräch, Diskussion

4 Tage á 4 h

Dieser Veranstaltungstyp wird als E-Learning-Veranstaltung angeboten.

Für die Teilnahme an der E-Learning Veranstaltung werden ein Computer, ein Internetanschluss (Webbrowser: Google Chrome oder Firefox; kein SVN-Zugang erforderlich) eine E-Mail Adresse, eine Soundkarte, Lautsprecher/ Mikrofon oder ein Headset sowie eine Kamera benötigt.

Der Link zum Online-Seminar wird den Teilnehmenden ca. eine Woche vorher bereitgestellt.

 

Das Seminar wurde von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung gemäß § 47 Abs. 2 SächsPersVG als für Personalräte geeignet anerkannt.