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Beteiligungsrechte des Personalrats in Personalangelegenheiten - Seminar für Interessenvertretungen

Veranstaltungsdetails

07-48-28310-2501

Beteiligungsrechte des Personalrats in Personalangelegenheiten - Seminar für Interessenvertretungen

15.04.2025 09:00 Uhr

16.04.2025 17:00 Uhr

Personalratsmitglieder und Ersatzmitglieder nach § 47 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG, die das Seminar Personalvertretungsrecht Grundlagen besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen

Die Teilnehmenden sollen

- die grundlegenden Beteiligungsrechte des Personalrats in Personalangelegenheiten nach dem SächsPersVG kennen und

- in der Lage sein, diese in der Praxis anzuwenden.

- Unterrichtungsanspruch, Aushändigungsrechte

- Anhörungs- und Mitwirkungsrechte

- Mitbestimmungsrechte

- Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten

- Versagungsgründe bei Personalentscheidungen, Verfahrensmängel

- Initiativrechte, Dienstvereinbarungen, Regelungs- und Rechtsstreitigkeiten

Lehr- und Rundgespräch, Erörterung von Fragen aus der Praxis

Das Seminar wurde von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung gemäß § 47 Abs. 2 SächsPersVG als für Personalräte geeignet anerkannt.