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Praxisfälle aus dem Bauplanungsrecht - unter besonderer Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen (Kooperation)

Veranstaltungsdetails

07-32-32125-2501

Praxisfälle aus dem Bauplanungsrecht - unter besonderer Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen (Kooperation)

29.10.2025 09:00 Uhr

29.10.2025 16:00 Uhr

Bedienstete von Hoch- und Tiefbauämtern, Stadtplanungsämtern, die mit Aufgaben des Baurechts, der Bauordnung und Bauleitplanung befasst sind.

Die Teilnehmenden sollen

- ihr Wissen zum Bauplanungsrecht vertiefen können,

- Änderungen und Entwicklungen im Bauplanungsrecht kennen und

- für Problemfelder sensibilisiert werden.

- Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall/weitere Gesetzesänderungen zur Digitalisierung der Bauleitplanverfahren
- weitere aktuelle Fragen im Verfahrensrecht der Bauleitplanung, u.a. Anforderungen der Rechtsprechung an
- die Auslegungsbekanntmachung
- die städtebauliche Erforderlichkeit von Bauleitplänen
- das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB
- Zukunft des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB
- neue Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen; Nachbarschutz von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
- Angreifbarkeit von Flächennutzungsplänen durch Umweltverbände
- Einzelfälle zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich unter besonderer Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des BVerwG zu § 35 BauGB, insbes. zur Abgrenzung der Nutzungsunterbrechung von der Nutzungsaufgabe Anwendungsfragen zu § 35 Abs. 4 BauGB (insbes. zur Ausnutzung von Dreiseit-/Vierseithöfen)
- bauplanungsrechtliche Beurteilung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Abgrenzung zur Dauerwohnnutzung
- Innenbereichssatzungen
- Reichweite des Einwendungsausschlusses bei fingiertem gemeindlichen Einvernehmen

 

Lehr- und Rundgespräch, Diskussion, Fallbeispiele

1 Tage

Die Veranstaltung wird im Rahmen einer Kooperation mit der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Dresden angeboten (SVWA).

 

Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft sind von der entsendenden Dienststelle zu tragen. Die Einladung, die elektronisch erfolgt, erhalten Sie von der SVWA.