ist mit etwa vier Millionen Einwohnern das sechstgrößte Bundesland. Landeshauptstadt ist Dresden.
11-73-13020-2401
Pädagogische Qualifizierung für die ausbildende Fachkraft (06-1302)
08.08.2024 09:00 Uhr
27.09.2024 16:00 Uhr
Bedienstete, die tätigkeitsbegleitend und nur zeitweise in die Ausbildung eingebunden sind (ausbildende Fachkraft). In deren Einrichtung sollten mindestens eine Ausbilderin oder ein Ausbilder mit abgeschlossener Ausbildereignungsprüfung tätig sein.
Die Teilnehmenden sollen Auszubildende in der Ausbildung entsprechend den gesetzlichen und fachlich-inhaltlichen Vorgaben unterstützen und begleiten sowie Ausbildungsabschnitte vorbereiten und durchführen können. Die Qualifizierung endet mit der Abnahme einer Prüfungsleistung.
- Rechtliche Grundlagen
- Ausbildung am Arbeitsplatz
- Erstellung von Beurteilungen und Durchführung von Beurteilungsgesprächen
- Psychologische Aspekte
Lehrgespräch, Einzel- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, praktische Unterweisung
Modul 1: 08.-09.08.2024
Modul 02: 21.-23.08.2024 und am 26.-27.09.2024
Die praktische Unterweisung mit Auswertung (ca. 30 Minuten) erfolgt vor einem von der Landesdirektion Sachsen eingesetzten Prüfungsausschuss. - Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch den Teilnehmenden über die Landesdirektion Sachsen. - Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsvergütungsverordnung vom 15. Juni 2006, geändert am 12.09.2019, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. - Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung werden Gebühren in Höhe von 140,00 Euro erhoben. Staatliche Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Gebührenpflicht befreit. - Anträge auf Zulassung zur Prüfung erhalten Sie unter www.lds.sachsen.de/ausbildung. - Nähere Informationen erhalten Sie in der Einladung bzw. beim Lehrgang vor Ort.