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Arbeitszeitrecht im öffentlichen Dienst - Grundlagen

Veranstaltungsdetails

07-45-23130-2501

Meißen

Arbeitszeitrecht im öffentlichen Dienst - Grundlagen

02.09.2025 09:00 Uhr

03.09.2025 17:00 Uhr

Behördenleiterinnen und Behördenleiter sowie Bedienstete aus den Bereichen Personal und Organisation, die mit der Thematik befasst sind und Interessensvertretungen (Erfahrene Personalratsmitglieder, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertreter)

Die Teilnehmenden sollen

- einen Überblick über im öffentlichen Dienst relevante arbeitszeitrechtliche Bestimmungen besitzen und

- die Möglichkeiten und Grenzen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung kennen.

- Grundlagen des Arbeitsschutzrechts für Beschäftigte und Beamte

- Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten, Pausen, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

- Einzelfragen zu arbeitszeitgesetzlichen Grenzen und Vergütungsansprüchen (u. a. Teilnahme an Fortbildungen, Reisezeiten und andere "Nebenzeiten")

- arbeitszeitbezogene Dokumentationspflichten des Arbeitsgebers, Verantwortlichkeiten und Rechte der Aufsichtsbehörden

- Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung bei der Arbeitszeitgestaltung, Checklisten für die Gestaltung von Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit - Direktionsrecht des Arbeitgebers in punkto Arbeitszeit

- rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsempfehlungen für Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten

Lehr- und Rundgespräch, Diskussion

Das Seminar wurde von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung gemäß § 47 Abs. 2 SächsPersVG als für Personalräte geeignet anerkannt.