ist mit etwa vier Millionen Einwohnern das sechstgrößte Bundesland. Landeshauptstadt ist Dresden.
07-25-22010-2501
Meißen
Ermessen - der behördliche Handlungsspielraum
30.09.2025 09:00 Uhr
30.09.2025 17:00 Uhr
Bedienstete mit mindestens Grundkenntnissen im Verwaltungsrecht
Die Teilnehmenden sollen
- in diesem Seminar schwerpunktmäßig das Ermessen als Handlungsspielraum innerhalb einer Behörde kennenlernen und vertiefen,
- sowie das Ermessen in der Praxis rechtssicher anwenden können.
- Rechtsgrundlage als Ausgangspunkt des Ermessens contra gebundene Entscheidung auf Rechtsfolgenseite
- "sollen" und das intendierte Ermessen
- Entschließungs- und Auswahlermessen
- Ermessensfehler
- Verhältnismäßigkietsgrundsatz (Wahrung des Übermaßverbotes) im Kontext mit der Ermessensüberschreitung im Bereich des Entschließungsermessens
- Grenzen des Ermessens als Handlungsspielraum der Verwaltung, gesetzt durch den Gleichbehandlungsgrundsatz (in Verbindung mit den einschlägigen Richtlinien) sowie die Selbstbindung der Verwaltung sowie einen über jahre aufgebauten vertrauensschutz zwischen Bürger und Behörde
- Kontrolle durch die Widerspruchsbehörde sowie Nachschieben von Ermessenserwägungen contra Veränderung des Verfahrensgegenstandes oder nachträgliches Entdecken von Ermessensfehlern
- Bedeutung der Aktenvermerke bezüglich der Ermessensentscheidung contra Ermessensausfall
- Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung contra Schluß der letzten mündlichen Verhandlung bei gerichtlicher Kontrolle der Ermessensentscheidung
- gerichtliche Kontrolle im Rahmen des formellen Begründungserfordernisses bezüglich des Verwaltungsaktes sowie der inhaltlichen Auseinandersetzung hierzu im Bescheid bzw. im Widerspruchsverfahren
- Formulierungshilfen für Ermessensentscheidungen in Aktenvermerken, Bescheiden und Widerspruchsbescheiden
Rund- und Lehrgespräch
1 Tag