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Aktuelle Entwicklungen im öffentlichen Baurecht (Kooperation)

Veranstaltungsdetails

07-32-32116-2601

Dresden

Aktuelle Entwicklungen im öffentlichen Baurecht (Kooperation)

30.11.2026 09:00 Uhr

30.11.2026 16:00 Uhr

Bedienstete von Bau- und Rechtsämtern der Kommunen sowie von Bauaufsichts- und Fachbehörden und Mitarbeitende von Architektur-, Ingenieur- und Stadtplanungsbüros sowie von Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Die Teilnehmenden sollen

- die aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Baurecht kennen und

- für die Praxis mehr Sicherheit gewinnen.

- Überblick über die Änderungen für die Bauleitplanung und die Zulässigkeit von Vorhaben durch das Baulandmobilisierungsgesetz
- Änderung der Zulässigkeit baulicher Anlagen zur Tierhaltung
- Sonderregelungen für bestimmte mobile bauliche Anlagen und mobile Infrastruktureinrichtungen in von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden
- befristete Wiedereinführung des § 246 Abs. 14 BauGB im Zuge der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine
- Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
- Erleichterungen für Maßnahmen der Wärmedämmung bei bestehenden Gebäuden
- Verringerung der Abstandsflächentiefe für Windenergieanlagen im Außenbereich und in Sondergebieten
- Verringerung der Anforderungen an Solaranlagen als Dachaufbauten
- Änderungen im (sonstigen) Fachrecht

Lehr- und Rundgespräch, Diskussion, Fallbeispiele

1 Tag

Die Veranstaltung wird im Rahmen einer Kooperation mit der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Dresden angeboten (SVWA).

 

Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft sind von der entsendenden Dienststelle zu tragen. Die Einladung, die elektronisch erfolgt, erhalten Sie von der SVWA.

 

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zu den Stornokosten der VWA

Ein Rücktritt ist kostenfrei bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Geht die Mitteilung über den Rücktritt später als 14 Tage bei der Sächsischen VWA und bei der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum Meißen sind Stornokosten (voraussichtlich 150 Euro pro Tag) zu entrichten. Diese werden der entsendenden Dienststelle in Höhe der dem FoBiZ entstehenden Kosten berechnet.