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Praxisfälle aus dem Bauplanungsrecht - unter besonderer Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen (Kooperation)

Veranstaltungsdetails

07-32-32125-2601

Dresden

Praxisfälle aus dem Bauplanungsrecht - unter besonderer Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen (Kooperation)

09.03.2026 09:00 Uhr

09.03.2026 16:00 Uhr

Bedienstete von Hoch- und Tiefbauämtern, Stadtplanungsämtern, die mit Aufgaben des Baurechts, der Bauordnung und Bauleitplanung befasst sind.

Die Teilnehmenden sollen

- ihr Wissen zum Bauplanungsrecht vertiefen können,

- Änderungen und Entwicklungen im Bauplanungsrecht kennen und

- für Problemfelder sensibilisiert werden.

- Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall/weitere Gesetzesänderungen zur Digitalisierung der Bauleitplanverfahren
- weitere aktuelle Fragen im Verfahrensrecht der Bauleitplanung, u.a. Anforderungen der Rechtsprechung an
- die Auslegungsbekanntmachung
- die städtebauliche Erforderlichkeit von Bauleitplänen
- das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB
- Zukunft des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB
- neue Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen; Nachbarschutz von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
- Angreifbarkeit von Flächennutzungsplänen durch Umweltverbände
- Einzelfälle zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich unter besonderer Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des BVerwG zu § 35 BauGB, insbes. zur Abgrenzung der Nutzungsunterbrechung von der Nutzungsaufgabe Anwendungsfragen zu § 35 Abs. 4 BauGB (insbes. zur Ausnutzung von Dreiseit-/Vierseithöfen)
- bauplanungsrechtliche Beurteilung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Abgrenzung zur Dauerwohnnutzung
- Innenbereichssatzungen
- Reichweite des Einwendungsausschlusses bei fingiertem gemeindlichen Einvernehmen

 

Lehr- und Rundgespräch, Diskussion, Fallbeispiele

1 Tag

Die Veranstaltung wird im Rahmen einer Kooperation mit der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Dresden angeboten (SVWA).

 

Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft sind von der entsendenden Dienststelle zu tragen. Die Einladung, die elektronisch erfolgt, erhalten Sie von der SVWA.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zu den Stornokosten der VWA

Ein Rücktritt ist kostenfrei bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Geht die Mitteilung über den Rücktritt später als 14 Tage bei der Sächsischen VWA und bei der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum Meißen sind Stornokosten (voraussichtlich 150 Euro pro Tag) zu entrichten. Diese werden der entsendenden Dienststelle in Höhe der dem FoBiZ entstehenden Kosten berechnet.