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Handlungskompetenz für die Beratungstätigkeit von Frauenbeauftragten

Veranstaltungsdetails

03-52-71010-2501

Meißen

Handlungskompetenz für die Beratungstätigkeit von Frauenbeauftragten

Termin wird noch benannt

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreter

Im Frauenförderungsgesetz ist die Beratungstätigkeit der Frauenbeauftragten als Aufgabe

festgelegt. Die Teilnehmenden sollen

- Methoden der personenzentrierten Gesprächsführung kennen,

- Beratungsgespräche effektiv führen können,

- Möglichkeiten und Grenzen der Beratungstätigkeit erkennen und

- durch die kollegiale Beratung Lösungsansätze für die eigene Arbeit finden können.

- rechtlicher Rahmen für die Beratungstätigkeit

- Modell der personenzentrierten Gesprächsführung

- Übungen zum aktiven Zuhören und zum Umgang mit Widerständen und Konfrontationen

- Selbstlernphase und Auswertung: Reflexion des eigenen Beratungsverhaltens

- kollegiale Fallbesprechung

Lehr- und Rundgespräch, Fallbeispiele, Kleingruppenarbeit, Selbststudium

3 Tage (2 Module)