ist mit etwa vier Millionen Einwohnern das sechstgrößte Bundesland. Landeshauptstadt ist Dresden.
07-48-28305-2401
Personalvertretungsrecht - Grundlagen und Beteiligungsrechte
Termin wird noch benannt
02.01.2025 17:00 Uhr
neu gewählte Personalratsmitglieder und Ersatzmitglieder nach § 47 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG.
Die Teilnehmenden sollen
- einen Überblick über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalvertretung besitzen,
- die Grundsätze der rechts- und sachkonformen Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststelle kennen und
- die grundlegenden Beteiligungsrechte des Personalrats in Personalangelegenheiten nach dem SächsPersVG kennen und in der Lage sein, diese anzuwenden.
- Aufgaben, Zielsetzung und Grundsätze des Personalvertretungsrechts
- Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder
- Unterrichtungsanspruch, Aushändigungsrechte
- Anhörungs- und Mitwirkungsrechte, Mitbestimmungsrechte
- Beteiligungsrechte und -verfahren insbesondere in personellen Angelegenheiten
- Versagungsgrunde bei Personalentscheidungen, Verfahrensmängel
- Rechtsstreitigkeiten
Lehr- und Rundgespräch, Fallbeispiele, Erörterung von Fragen aus der Praxis
Bitte melden sie sich bei Interesse für die Veranstaltung an. Sobald wir die Mindestteilnehmerzahl erreicht haben, werden wir rechtzeitig den Termin bekanntgeben.
Das Seminar wurde von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung gemäß § 47 Abs. 2 SächsPersVG als für Personalräte geeignet anerkannt.