ist mit etwa vier Millionen Einwohnern das sechstgrößte Bundesland. Landeshauptstadt ist Dresden.
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Meißen
Arbeitszeitrecht im öffentlichen Dienst - Grundlagen
02.09.2025 09:00 Uhr
03.09.2025 17:00 Uhr
Behördenleiterinnen und Behördenleiter sowie Bedienstete aus den Bereichen Personal und Organisation, die mit der Thematik befasst sind und Interessensvertretungen (Erfahrene Personalratsmitglieder, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertreter)
Die Teilnehmenden sollen
- einen Überblick über im öffentlichen Dienst relevante arbeitszeitrechtliche Bestimmungen besitzen und
- die Möglichkeiten und Grenzen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung kennen.
- Grundlagen des Arbeitsschutzrechts für Beschäftigte und Beamte
- Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten, Pausen, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- Einzelfragen zu arbeitszeitgesetzlichen Grenzen und Vergütungsansprüchen (u. a. Teilnahme an Fortbildungen, Reisezeiten und andere "Nebenzeiten")
- arbeitszeitbezogene Dokumentationspflichten des Arbeitsgebers, Verantwortlichkeiten und Rechte der Aufsichtsbehörden
- Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung bei der Arbeitszeitgestaltung, Checklisten für die Gestaltung von Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit - Direktionsrecht des Arbeitgebers in punkto Arbeitszeit
- rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsempfehlungen für Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten
Lehr- und Rundgespräch, Diskussion
2 Tage
Das Seminar wurde von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung gemäß § 47 Abs. 2 SächsPersVG als für Personalräte geeignet anerkannt.