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Personalvertretungsrecht - Grundlagen

Veranstaltungsdetails

07-48-28110-2501

Meißen

Personalvertretungsrecht - Grundlagen

29.04.2025 09:00 Uhr

30.04.2025 17:00 Uhr

neu gewählte Personalratsmitglieder und Ersatzmitglieder nach § 47 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG

Die Teilnehmenden sollen

- einen Überblick über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Personalvertretung besitzen sowie

- die Beteiligungsrechte, die korrespondierenden Verfahren und die Grundsätze der rechts- und sachkonformen Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststelle kennen.

- Aufgaben, Zielsetzung und allgemeine Grundsätze des Personalvertretungsrechts

- Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder

- Beteiligungsrechte und -verfahren

- Rechts- und Regelungsstreitigkeiten

- Personalversammlung

Lehr- und Rundgespräch, Fallbeispiele

Das Seminar wurde von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung gemäß § 47 Abs. 2 SächsPersVG als für Personalräte geeignet anerkannt.