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Staatliches Haushaltsrecht – Haushaltsplanaufstellung, Haushaltsvollzug, Zahlungsverkehr

Veranstaltungsdetails

07-51-21160-2601

Meißen

Staatliches Haushaltsrecht – Haushaltsplanaufstellung, Haushaltsvollzug, Zahlungsverkehr

Termin wird noch benannt

Bedienstete, die überwiegend mit Aufgaben der Haushaltsplanaufstellung, der Beantragung von Ausgaberesten, der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln oder dem Zahlungsverkehr befasst sind und bereits an dem Seminar 07-51-21110 „Staatliches Haushaltsrecht – Grundlagen“ und an dem Seminar 07-51-21150 „Staatliches Haushaltsrecht – Vertiefung“ teilgenommen haben oder in der Praxis entsprechende Kenntnisse erworben haben

Die Teilnehmenden sollen

- anhand konkreter Fälle möglichst praxisnah und selbstständig ausgewählte Probleme und Fragen der Haushaltsplanaufstellung und des Haushaltsvollzugs bearbeiten können sowie

- Vorschriften über den Zahlungsverkehr und seinen Ablauf kennen.

- Haushaltsplanaufstellung, Haushaltsvermerke

- Ausgabereste, Mittelzuweisung

- Bewirtschaftungsbefugnis, Anordnungsbefugnis

- Verpflichtungsermächtigungen, Nachforderung von Haushaltsmitteln

- Haushaltsüberwachung, Stundung, Niederschlagung, Erlass

- Zahlungsverkehr und Kassenanweisungen

Lehr- und Rundgespräch, Übungen

2 Tage

Zur Vorbereitung der Veranstaltung sind umfangreiche Materialien zu bearbeiten. Der zeitliche Umfang beträgt ca. 2 Stunden.